Wer entscheidet am Lebensende?
Die Begleitung Sterbender ist herausfordernd – rechtlich und ethisch.
Dieses Seminar klärt zentrale Fragen: Wie lange kann ein Mensch selbst entscheiden? Welche Rolle haben Betreuende, Bevollmächtigte und Gerichte? Was bedeuten die neuen Gesetze zu Zwangsbehandlung, Suizidförderung und Hospizversorgung? Gemeinsam erarbeiten wir Antworten auf diese wichtigen Themen.
Schwerpunkte:
- Vorgehen beim Sterbewunsch dementiell Erkrankter
- Mitspracherechte Betreuender bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens
- Neues Hospizgesetz, Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- Das Problem der Zwangsbehandlung
- Sterbehilfefälle in der Rechtsprechung
Zielgruppe:
Interessierte
Hinweis:
Status:
Kursnr.: 63-021226
Dauer: 8 Unterrichtseinheiten (8 Fortbildungspunkte)
Gebühr: 175,00 € (inkl. MwSt.)
ermäßigt: 165,00 €
Qualifikationen: Volljurist, Dozent für Recht

