Wer entscheidet am Lebensende?
Die Begleitung sterbender Menschen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Zum einen werden viele Rechtsfragen berührt, und zum anderen müssen ethisch schwerwiegende Entscheidungen gefällt werden.
In diesem Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:
Wie lange kann ein Mensch für sich selbst entscheiden? Welchen Einfluss haben Betreuende, Bevollmächtigte und Betreuungsgerichte? Was bedeuten die neuen Gesetze zur Zwangsbehandlung, zum Verbot der Förderung der Selbsttötung und der Hospizversorgung?
Schwerpunkte:
- Vorgehen beim Sterbewunsch dementiell Erkrankter
- Mitspracherechte Betreuender bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens
- Neues Hospizgesetz, Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach §217 StGB
- Das Problem der Zwangsbehandlung nach §1906a BGB
- Sterbehilfefälle in der Rechtsprechung
Zielgruppe:
Interessierte
Hinweis:
Status:
Kursnr.: 63/031224
Dauer: 8 Unterrichtseinheiten (8 Fortbildungspunkte)
Gebühr: 160,00 € (inkl. MwSt.)
ermäßigt: 145,00 €
Kursstatuslegende
Qualifikationen: Volljurist, Dozent für Recht