Wer entscheidet am Lebensende?

Die Begleitung sterbender Menschen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Zum einen werden viele Rechtsfragen berührt, und zum anderen müssen ethisch schwerwiegende Entscheidungen gefällt werden.

In diesem Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:
Wie lange kann ein Mensch für sich selbst entscheiden? Welchen Einfluss haben Betreuende, Bevollmächtigte und Betreuungsgerichte? Was bedeuten die neuen Gesetze zur Zwangsbehandlung, zum Verbot der Förderung der Selbsttötung und der Hospizversorgung?

Schwerpunkte:

  • Vorgehen beim Sterbewunsch dementiell Erkrankter
  • Mitspracherechte Betreuender bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens
  • Neues Hospizgesetz, Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach §217 StGB
  • Das Problem der Zwangsbehandlung nach §1906a BGB
  • Sterbehilfefälle in der Rechtsprechung

Zielgruppe:
Interessierte

Hinweis:

Status: Plätze frei

Kursnr.: 63/031224

Kurstag(e):
Datum
03.12.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr




Dauer: 8 Unterrichtseinheiten (8 Fortbildungspunkte)

Gebühr: 160,00 € (inkl. MwSt.)
ermäßigt: 145,00 €


Kursstatuslegende

Plätze frei
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Anmeldung möglich
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fast ausgebucht
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Anmeldung auf Warteliste
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Kurs abgeschlossen
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Kurs ausgefallen
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Keine Anmeldung möglich
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Datum
03.12.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr


Thomas Altmeppen

Qualifikationen: Volljurist, Dozent für Recht

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